Bund will Promillegrenze für Böötler abschaffen

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Alkohol im Gummiboot legalBund will Promillegrenze für Böötler abschaffen

Die Promillegrenze für Gummiboot-Kapitäne soll fallen. Die SLRG tobt: «Wir predigen seit Jahren, nicht mit Alkohol an oder ins Wasser zu gehen.» Die Kritik des Blauen Kreuzes ist noch viel heftiger.

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Das Bundesamt für Verkehr sieht von einer Promillegrenze auf Gummibooten ab.
Von ihnen gehe eine geringere Gefahr aus, als von motorisierten Schiffen.
Damit darf weiter Alkohol konsumiert werden auf den Gummiboten.
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Das Bundesamt für Verkehr sieht von einer Promillegrenze auf Gummibooten ab.

Keystone/Christian Beutler

Heute gelten grundsätzlich für Gummiboote die gleichen Regeln wie für alle anderen Schiffe: Wer mehr als 0,5 Promille hat, darf nicht fahren. Dennoch sind Hobbykapitäne mit Biervorrat im Gummiboot auf Rhein, Reuss, Aare oder Limmat im Sommer kein seltenes Bild. Auch unsere Umfrage zeigt, dass weit über die Hälfte der Teilnehmer angibt, im Gummiboot schon Alkohol getrunken zu haben.

Dies können sie künftig wohl legal. Das Parlament hat den Bundesrat ermächtigt, für kleine Schlauch- und Strandboote Ausnahmen zu machen: Gummitböötler sind voraussichtlich ab 2020 von der Promillegrenze ausgenommen.

Alkverbot war nicht durchzusetzen

Diese Ausnahme setzt das Bundesamt für Verkehr BAV mit einer Verordnungsänderung nun um. «Grund für die Änderung ist, dass es für die Polizeien in den Kantonen sehr schwierig ist, entsprechende Kontrollen durchzuführen», teilte BAV-Sprecher Andreas Windlinger auf Anfrage mit. Und in der Begründung des BAV heisst es weiter: «Von Gummibooten geht eine geringere Gefährdung aus als von grösseren beziehungsweise motorisierten Schiffen.»

Konkret gilt die Ausnahme für Schiffe, die kürzer als 2,50 Meter sind, für Strandboote, Paddelboote, Rennruderboote, Windsurf- und Kiteboards und nicht motorisierte Gummiboote bis zu einer Länge von 4 Metern.

Bund appelliert an Eigenverantwortung

Auf die Frage, ob nicht Gefahr besteht, dass durch die Aufhebung der Promillegrenze vermehrt Blaufahrten auf Flüssen stattfinden, sagt Windlinger: «Die geplante Änderung soll nicht als Aufruf verstanden werden, mit viel Alkohol im Blut Gummiböötli zu fahren. Es gilt weiterhin das Prinzip der Eigenverantwortung.» Der Alkoholkonsum solle im Mass gehalten werden, «damit man weder Dritte noch sich selber gefährdet».

«Menschenleben verachtende Vorgehensweise»

Das Blaue Kreuz kritisiert die Politik für den Entscheid heftig. «Das BAV riskiert in einem Deregulierungseifer Schritt für Schritt Menschen zu gefährden und nimmt die Zunahme von Opfern in Kauf. Das Blaue Kreuz verurteilt diese Menschenleben verachtende Vorgehensweise des BAV», so Präsident Philipp Hadorn. Der Verband fordert, dass der Entscheid korrigiert wird.

SLRG kritisiert Entscheid heftig

Deutlich wird auch die SLRG. «Aus unserer Sicht ist es ein klar falsches Zeichen, dass man die Promillegrenze aufhebt», sagt Sprecher Philipp Binaghi. Die SLRG predige seit Jahren die sechs Baderegeln, «und eine davon ist, nie mit Alkohol an oder ins Wasser zu gehen. Alkohol trübt das Bewusstsein, mit der Folge, dass gefährliche Situationen nicht erkannt werden oder dass man sich überschätzt.» Dies sei eine grosse Risikosteigerung, im Umgang mit Wasser geht es aber genau ums Gegenteil, nämlich Risiken zu minimieren.

Liberaler im Gummiboot ohne Alkohol

Der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller (33), der selber auch mal mit dem Schlauchboot die Reuss hinunter fährt («ohne Alkohol»), findet es nachvollziehbar, dass die Promillegrenze aufgehoben wird, zumal es das Verbot nicht praktikabel umgesetzt werden könne, «so wie etwa beim Litteringverbot». Er fordert jedoch, dass während der Sommermonaten mit Prävention auf die Gefahren hingewiesen werden.

Generell sind in der Schweiz jährlich rund 2'700 Unfälle bei Bootsfahrten zu verzeichnen, wie Zahlen der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU 2016 zeigten. Bei Schlauchbootfahrten – ohne Rafting – ertrinkt im Durchschnitt eine Person pro Jahr. Die BFU rät deshalb, während der Bootstour auf Alkohol und auf Drogen zu verzichten.

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