10 Jahre LandesverweisKann Hassprediger in der Schweiz bleiben?
Zu zehn Jahren Landesverweis wurde ein ehemaliger Imam der An'Nur-Moschee verurteilt. Doch der Äthiopier unternimmt alles, um in der Schweiz bleiben zu können.
Er hatte in einer Predigt in der Winterthurer An'Nur-Moschee zum Mord an Muslimen aufgerufen, die nicht im Gotteshaus beten. Dafür ist ein äthiopischer Imam (25) am 23. November vom Bezirksgericht Winterthur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zu zehn Jahren Landesverweis verurteilt worden.
Dennoch befindet er sich noch in der Schweiz. Ausgeschafft werden kann er nicht: Mit seinem Heimatstaat in Ostafrika hat die Schweiz kein Rückführungsabkommen. Auch für eine Rückkehr ohne entsprechenden Vertrag bietet Äthiopien laut der NZZ nicht Hand – im Gegensatz zu anderen Staaten, mit denen es laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) auch ohne vertragliche Basis eine funktionierende Zusammenarbeit im Rückkehrbereich gibt.
«Unbefriedigende» Zusammenarbeit mit Äthiopien
Die Verhandlungen und der Abschluss eines Rückübernahmeabkommens setzen den Willen des Partnerstaates zum Abschluss voraus, so SEM-Sprecher Martin Reichlin zu 20 Minuten: «Im Fall Äthiopiens ist dieser Wille bisher nicht vorhanden. Aber auch die praktische Zusammenarbeit mit Äthiopien im Rückkehrbereich ist nicht nur für die Schweiz, sondern für alle europäischen Staaten unbefriedigend.» Äthiopien stelle zurzeit nur Papiere aus für Personen, die freiwillig nach Äthiopien zurückkehren.
Dazu ist der Imam nicht bereit. Bereits während des Prozesses sagte er: «Ich kann nicht zurück nach Äthiopien, weil dort mein Leben in Gefahr ist.» Die Schweizer Behörden jedoch schätzen die Lage anders ein. Sein Asylgesuch ist bereits vor längerem abgelehnt worden.
Derzeit sitzt der Imam im Flughafengefängnis
Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) sagt zur NZZ: «Wir werden alles unternehmen, damit er die Schweiz verlässt.» Derzeit sitzt der Mann, für den nun das Migrationsamt des Kantons Zürich zuständig ist, im Flughafengefängnis in Durchsetzungshaft, wie die NZZ schreibt.
Diese ist jedoch auf 18 Monate beschränkt, und die Verhältnismässigkeit der Haft muss vom Zwangsmassnahmengericht beurteilt werden. Sollte der Mann freigelassen werden, könnten ihm eine Meldepflicht, ein Rayonverbot oder eine Eingrenzung auferlegt werden. Das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur hat der Imam angefochten.