Nigerianer kriegt wegen Facebook-Post kein Asyl

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Behörden-RechercheNigerianer kriegt wegen Facebook-Post kein Asyl

Weil seine Frau auf Facebook Bilder postete, die seiner Geschichte widersprachen, erhielt ein Nigerianer kein Asyl. Der Facebook-Check soll nun geregelt werden.

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Ein Nigerianer erhält in der Schweiz kein Asyl, weil die Behörden auf Facebook genau recherchierten. Seine Frau postete dort Bilder von ihm und seinem Geschäft, das er unter falschem Namen betrieb. (Symbolbilder)
Der Anwalt des Mannes klagte gegen den ablehnenden Entscheid aufgrund der Facebook-Recherche. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm jedoch nicht recht.
Nun soll die Facebook-Recherche reguliert werden. Das Staatsekretariat für Migration arbeitet eine Richtlinie aus.
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Ein Nigerianer erhält in der Schweiz kein Asyl, weil die Behörden auf Facebook genau recherchierten. Seine Frau postete dort Bilder von ihm und seinem Geschäft, das er unter falschem Namen betrieb. (Symbolbilder)

Keystone/Gian Ehrenzeller

Den Verantwortlichen des Bundesasylzentrums war die Geschichte nicht ganz geheuer: Ein Asylbewerber ohne Papiere erzählte, er werde in seiner Heimat verfolgt und sei deshalb per Flugzeug in die Schweiz gereist. Immer wieder machte der Nigerianer widersprüchliche Angaben zu seiner Reise und seiner Identität. Die Beamten schauten deshalb genauer hin und recherchierten auf Facebook über den Mann.

Dabei stiessen sie auf Bilder seiner Frau, die den Flüchtling als stolzen Eigentümer eines Geschäfts in Palma de Mallorca zeigten. Abklärungen mit den spanischen Behörden ergaben, dass der Nigerianer bereits in Spanien ein Asylgesuch gestellt und das Geschäft unter einer falschen Identität betrieben hatte. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ordnete eine Wegweisung nach Spanien an.

SEM erstellt Richtlinie zur Facebook-Recherche

Sein Anwalt reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid aufgrund der Facebook-Recherche ein. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jedoch, diese sei «keineswegs zu bemängeln». Das SEM klärt nun ab, ob und wie weit öffentlich verfügbare Informationen aus Social Media zur Identifizierung von Asylsuchenden verwendet werden können.

«Aus den Angaben, die Asylsuchende auf sozialen Netzwerken veröffentlichen, lassen sich unter Umständen Rückschlüsse ziehen, die für das Asylverfahren von Bedeutung sein können, zum Beispiel Hinweise auf familiäre Beziehungen», sagt Sprecher Martin Reichlin in der «NZZ am Sonntag». Abgeklärt wird, ob es für die Recherche auf Social Media eine spezielle Rechtsgrundlage braucht und ob die daraus gewonnenen Informationen als Beweise verwertbar sind.

«Abwarten, bis eine Richtlinie vorliegt»

Gegenüber 20 Minuten sagt Michael Flückiger von der Flüchtlingshilfe: «Facebook-Recherchen sind wegen dem Datenschutz heikel. Die Behörden müssen mit solchen Abklärungen nun abwarten, bis eine Richtlinie des SEM vorliegt.» Darin müsse klar geregelt werden, wie weit die Behörden gehen dürften. «Die Flüchtlinge sind heute bereits verpflichtet, wahrheitsgemäss Auskunft zu geben und Informationen offenzulegen.»

Angaben per Social Media zu überprüfen sei korrekt, doch es brauche Regeln, sagt Flückiger. Es dürften zum Beispiel nur öffentliche Informationen verwendet werden. Eine Pflicht zur Offenlegung aller Daten auf den Handys der Flüchtlinge gehe hingegen zu weit. «Jeder Mensch, ob Schweizer oder Flüchtling, hat ein Anrecht auf Privatsphäre.»

«Flüchtlinge sollen auch private Daten offenlegen»

Anders sieht dies Barbara Steinemann (SVP): «Wer hier Schutz sucht, der sollte alles tun, um seinen Fall zu belegen. Wer sich weigert, hat etwas zu verbergen.» Zwar gebe es auch für Flüchtlinge ein Recht auf Privatsphäre, so dürfe der Staat diese nicht permanent überwachen. «Aber ein Handy zu kontrollieren, ist für mich ein verhältnismässiger Eingriff.»

Auch die Recherche auf Facebook seien zulässig, und eigentlich selbstverständlich. «Auch die Sozialämter überprüfen bei Schweizern und Ausländern per Facebook, ob etwa die Angaben zur Grösse der Familie stimmen», so Steinemann. Dies sei nötig, um Sozialhilfe- und Asylbetrügern auf die Schliche zu kommen. Im Fall des Nigerianers habe seine Frau die Fotos ja selbst öffentlich gemacht, hier von Privatsphäre zu reden sei «absurd».

Steinemanns Parteikollege Gregor Rutz hat letztes Jahr eine parlamentarische Initiative eingereicht, die den Behörden das Recht geben will, auf Handys zuzugreifen – und auch private Daten auszuwerten. Die zuständige Kommission stimmt dem Anliegen zu, demnächst dürfte es vom Nationalrat diskutiert werden.

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